Am 13.06.2014 fand in Neustadt der diesjährige Kreistag statt. Der TTC wurde durch unseren Schriftführer Conny Hahn vertreten, der gleichzeitig als Kreispressewart fungiert.
Der TTC hat sich für die Ausrichtung der Kreiseinzelmeisterschaften 2015 beworben. Als einziger Bewerber stand dem Zuspruch nichts im Wege und wir haben den Ausrichtungsauftrag erfreulicherweise erhalten!
Die Kreiseinzelmeisterschaften 2014 wird wie abgesprochen der TV Biedenkopf ausrichten, die Pokalendrunde 2015 der VfB Holzhausen und den Kreitag im kommenden Jahr der TSV Amönau. Neben diesen Veranstaltungen sucht der Kreissportwart Marco Mlynarz noch einen Ausrichter für die Kreisrangliste, die erstmalig wieder stattfinden soll. Hierfür müsste lediglich die Möglichkeit bestehen, 8-10 Tischte stellen zu können.
Die drei Anträge, die im Vorhinein gestellt wurden, standen ebenfalls zur Debatte. Der TTC Schönstadt hat gemeinsam mit dem TTC Bürgeln zudem einen Antrag auf Änderung der WSO gestellt. Diese Änderung soll dazu führen, dass Spielgemeinschaften nun auch im Herrenbereich möglich sein sollen. Der Antrag vom VfB Holzhausen, wonach Damen auch auf Bezirksebene als Stammspieler im Herrenbereich gemeldet werden können sollen, wurde an den Bezirksrat weitergeleitet. Laut HTTV-Vizepräsidentin Ingrid Hoos wird dieser Antrag allerdings dem Bezirksrat regelmäßig vorgetragen und dort abgelehnt. Ein zweiter Antrag wurde ebenfalls akzeptiert und damit weitergeleitet, und zwar der des TTV Ebsdorfergrund. Dieser Antrag besagt, dass Vereine auf Kreisebene in der kommenden Runde weiterhin mit dem altehrwürdigen Zelluloidball spielen. Da die strikte Durchführung dieser Regel nur schwer durchführbar ist, da Vereine, die auf Kreisebene aktiv sind, ebenso in höheren Spielklassen aktiv sein können und es für die Vereine unzumutbar wäre, zwei verschiedene Ballsorten vorrätig zu halten, ist dieser Antrag als Ehrenkodex und nicht als feste Regel etabliert worden.
Der Antrag von Kreisjugendwartin Ann-Christin Jüngst hingegen wurde abgelehnt. Die Bestrebungen, für angehende Trainer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu verlangen und damit eine Angleichung an DTTB-Richtlinien zu erreichen, wurde abgewiesen. Kostengründe und der Schutz persönlicher Daten führten zur Ablehnung.