Antworten zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes

Mi - 26.08.2020

In der letzten Tagen haben uns zahlreiche Fragen zum Thema Mund-Nasen-Schutz während der Spiele und den An- und Abfahrten zu den Spielorten erreicht. Wir haben daher das Gesundheitsamt in Marburg und die Polizeistation in Stadtallendorf kontaktiert und unsere Fragen mit den zuständigen Kontaktpersonen besprochen:

Mund-Nasen-Schutz im Vereinsbus bzw. im privaten Pkw

Das Gesundheitsamt empfiehlt analog den Bestimmungen im Öffentlichen Personennahverkehr das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der gemeinsamen Fahrt zum Spiel bzw. vom Spiel zurück. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. Wir empfehlen euch aber, den Mund-Nasen-Schutz zu verwenden.

Auf die Frage, ob auch der Fahrer einen solchen Mund-Nasen-Schutz tragen darf, hat uns die Polizei in Stadtallendorf mitgeteilt, dass dies während der Corona-Zeit erlaubt ist.

Maskenpflicht in der Halle

Der HTTV empfiehlt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Spielzeit. Lediglich beim eigenen Spiel an der Platte, soll dieser abgelegt werden dürfen. Demnach sollen auch die Schiedsrichter einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Betretens oder des Verlassens der Spiellokale. Wenn die Spieler ihre Sitzplätze in der Halle eingenommen haben und ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zueinander eingehalten wird, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wir empfehlen daher, sich innerhalb der Mannschaft und mit der gegnerischen Mannschaft abzustimmen. Wenn von einem Spieler beider Mannschaften das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gewünscht wird, so sollten die anderen Spieler respektvoll mit dieser Bitte umgehen und dem Wunsch nachkommen.

Duschen in der Mehrzweckhalle Anzefahr

Beim Duschen ist lediglich ein Abstand von 1,50 Meter vorgeschrieben und es ist grundsätzlich gut zu lüften. Wir werden daher die mittlere Dusche der drei Duschen sperren. Außerdem empfehlen wir, dass die einzelnen Mannschaften nacheinander duschen gehen. Bei mehrere Spielen in der Halle darf – je nach Zusammensetzung der Mannschaften – auch die Dusche der Damen von den Herrenmannschaften mitverwendet werden.

Angabe der privaten Daten

Grundsätzlich müssen wir sowohl beim Training, als auch bei den Punktspielen die privaten Daten der Anwesenden niederschreiben und einen Monat aufheben. Dies gilt sowohl für die aktiven Spieler, als auch für die Zuschauer. Es obliegt den Mannschaftsführeren darauf zu achten, dass dies auch geschieht. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Listen vollständig und leserlich ausgefüllt werden. Die Listen sind im Vereinsraum zu hinterlegen. Einen entsprechenden Ordner zur Aufbewahung haben wir im Vereinsraum deponiert. In diesem haben wir auch Blanko-Formulare abgelegt. Die nicht mehr benötigten Listen werden durch den Vorstand in regelmäßigen Abständen vernichtet.

Wir wünsche allen eine erfolgreiche und coronafreie Saison. Bei Fragen stehen wir euch vom Vorstand gerne zur Verfügung.

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